Artikelsuche
Informationen
Sie sind hier: / Alle Kategorien ansehen / Reis, Nudeln & Mehlwaren
Kunden, die diesen Artikel gekauft haben, kauften auch:
Mixed Vegetables, Gemüse Curry, Indisches Fertiggericht - Vimal
Art.Nr.: 600034
Oyakata, Japanische Nudelsuppe Shoyu (Soja) 100g - Ajinomoto
Art.Nr.: 100206
Facebook Facepile
Artikel 290 / 383
Artikeldetails
Keine Bewertungen
Japanische Ramen Nudeln - Mendake
Art.Nr.: 100041
200g Packung
Keine Bewertungen
Lieferant
Mendake
Sofort lieferbar.
empfehlen
Für die Lieblingsliste bitte einloggen.
Für Merkzettel bitte einloggen.
Für Wunschzettel bitte einloggen.
Japanische Ramen Nudeln - Mendake
Japanische Ramen sind aus der Japanischen Esskultur gar nicht wegzudenken. Mit über 200.000 Ramen Shops, den Ramen-Ya, gelten die Nudelsuppen zu den wichtigsten Gerichten der Japaner.
Jeder Ramen-Ya hat seine eigene geheime Brühe, die zu seiner Beliebtheit beiträgt. Einige Ramen-Shops sind oft so beliebt, daß die Gäste sehr lange Wartezeiten in Kauf nehmen nur um dort zu essen.
Die Suppenbrühe besteht meist aus Rind, Schwein oder Meeresfrüchten und verschiedenem Gemüse und Gewürzen.
Ausserdem erfreut sich jede Prefektur oder Stadt an einer ander Suppenwürzgrundlage nach der die Ramen auch bezeichnet werden.
Die häufigsten sind: Shoyu-Ramen (Sojasauce), Miso-Ramen (Miso-Paste), Shio-Ramen (Salz oder Meeresfrüchte) und
Tonkotsu-Ramen (Schweineknochen).
Mit den hier angebotenen Mendake Ramen Nudeln können Sie sich diese leckeren Japanischen Suppen einfach und schnell Zuhause machen. Die Packung enthält 3 Ramen-Nudel Portionen. Die Grundlage und die Zutaten für ihre nach Ihrem Geschmack gestaltete Brühe finden Sie natürlich auch bei agentWOK.de.
Zutaten: Weizenmehl (70%), Kartoffelstärke, Wasser, Salz, Säurungsmittel E500+E501
Gerne informieren wir Sie unverbindlich darüber, falls sich der Preis dieses Artikels ändert bzw. Ihrem Wunschpreis entspricht.
Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.
Es liegen keine Kommentare zu diesem Artikel vor.
Zuletzt angesehene Artikel
Artikel 290 / 383

